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Erben in Slowenien: Was deutsche Staatsbürger beachten sollten

Immer mehr Deutsche besitzen Immobilien oder Vermögenswerte in Slowenien – sei es als Alterswohnsitz, Investition oder Feriendomizil. Auch familiäre Bindungen zwischen Deutschland und Slowenien nehmen zu. Damit rücken grenzüberschreitende Erbfälle verstärkt in den Fokus.

Doch was geschieht, wenn eine deutsche Staatsbürgerin oder ein deutscher Staatsbürger in Slowenien verstirbt oder dort Vermögen hinterlässt? Welche rechtlichen Regelungen gelten? Und wie lassen sich unnötige Verzögerungen, Streitigkeiten oder steuerliche Nachteile vermeiden?

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die im Erbfall mit Slowenien eine Rolle spielen.


Photo by Romain Dancre on Unsplash
Photo by Romain Dancre on Unsplash

1. Welches Erbrecht gilt im Todesfall?

Die zentrale Frage bei internationalen Erbfällen lautet: Welches nationale Erbrecht kommt zur Anwendung?

Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (ErbVO) im Jahr 2015 richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes – nicht nach seiner Staatsangehörigkeit.

Beispiel:Ein deutscher Staatsangehöriger, der seit Jahren in Slowenien lebt, unterliegt im Todesfall dem slowenischen Erbrecht – es sei denn, er hat in seinem Testament ausdrücklich deutsches Recht gewählt.

Tipp:

Eine sogenannte Rechtswahl (z. B. „Es soll deutsches Erbrecht gelten“) ist möglich und rechtlich zulässig – sie sollte jedoch korrekt und eindeutig erklärt werden.


2. Anerkennung deutscher Erbscheine in Slowenien

Ein deutscher Erbschein oder ein notarielles Testament ist nicht automatisch in Slowenien wirksam. In der Praxis ist für die Anerkennung und Durchsetzung von Erbansprüchen in Slowenien oft das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) hilfreich – ein spezielles Dokument, das grenzüberschreitend innerhalb der EU verwendet werden kann.

Dennoch ist häufig zusätzlich ein slowenisches Erbverfahren notwendig, insbesondere bei Immobilien oder Konten im Land.


3. Erbschaftsteuer in Slowenien und Deutschland

Slowenien erhebt im Vergleich zu Deutschland relativ moderate Erbschaftssteuern, insbesondere für nahe Angehörige. Dennoch gilt: Eine doppelte Steuerpflicht kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, etwa bei bestimmten Vermögensarten oder bei Wohnsitzwechseln.

Eine sorgfältige steuerliche Planung im Vorfeld kann helfen, unerwartete Belastungen zu vermeiden.


4. Pflichtteilsrecht: Unterschiede zwischen Deutschland und Slowenien

Das Pflichtteilsrecht ist in Slowenien anders ausgestaltet als in Deutschland. In beiden Ländern haben nahe Angehörige grundsätzlich Anspruch auf einen Mindestteil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht bedacht werden – die Höhe, Voraussetzungen und Fristen können sich jedoch deutlich unterscheiden.

Bei deutsch-slowenischen Erbfällen lohnt sich daher eine genaue Prüfung, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und wie sie durchgesetzt oder vermieden werden können.


5. Praktische Herausforderungen in der Nachlassabwicklung

Neben den rechtlichen Fragen stellen sich im Erbfall häufig auch praktische Probleme:

  • Welche Unterlagen sind in Slowenien erforderlich?

  • Wer kommuniziert mit den slowenischen Behörden?

  • Welche Rolle spielen Übersetzungen und Beglaubigungen?

  • Wie wird eine slowenische Immobilie vererbt oder verkauft?

Wer frühzeitig vorsorgt, kann die Abwicklung für die Angehörigen erheblich erleichtern.


Fazit: Frühe Vorsorge schafft Rechtssicherheit

Wer Vermögen in Slowenien besitzt oder dort lebt, sollte sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung befassen. Ein sorgfältig gestaltetes Testament – idealerweise mit klarer Rechtswahl – kann viele rechtliche und praktische Schwierigkeiten vermeiden.

Auch Erben sollten sich frühzeitig informieren, welche Ansprüche bestehen und welche Schritte erforderlich sind, um den Nachlass rechtssicher zu übernehmen.

 
 
 

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