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AutorenbildInes Vracko

GESETZGEBUNG IM BEREICH DER TRANSFERPREISE – Für wen ist es bindend?


Die internationale Besteuerung hat den nationalen Steuerbehörden schon immer viel Kopfzerbrechen bereitet. Sie werden hauptsächlich durch die sogenannten verursacht verbundene Personen, die demselben internationalen Unternehmen angehören, aber ihren Hauptsitz in verschiedenen Ländern haben. Nahestehende Parteien handeln untereinander nach dem sogenannten Verrechnungspreise – hierbei handelt es sich um falsch ermittelte Preise bzw Preise, die nicht die realen Marktpreise widerspiegeln, mit denen juristische Personen Gewinne optimal verlagern, mit dem Ziel, dass diese nicht im Herkunftsland besteuert werden. Dabei transferieren juristische Personen Gewinne in Länder, in denen der Steuersatz auf das Einkommen juristischer Personen niedriger ist. [ Šutanovac, L., Steuerschwerpunkt: Was sind Verrechnungspreise und wie werden sie in Slowenien reguliert?


Die Frage der Verrechnungspreise wurde auch in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (im Folgenden: OECD) behandelt, als sie Maßnahmen erließ, um die Verlagerung von Gewinnen aus den Ländern, in denen sie erwirtschaftet werden, zu verhindern. Dies muss bei Transaktionen zwischen verbundenen Parteien in Bezug auf Waren, Finanzdienstleistungen, immaterielle Vermögenswerte, Dienstleistungen usw. der Fall sein. Es sind Bedingungen erfüllt, die gewährleisten, dass die Steuern dort gezahlt werden, wo die Gewinne tatsächlich erwirtschaftet werden.


PRINZIP DES UNABHÄNGIGEN MARKTES

Die Grundregel, auf die sich die meisten Länder bei der Ausarbeitung nationaler Regelungen im Bereich der Verrechnungspreise stützen, ist das Prinzip des unabhängigen Marktes, das in Artikel 9 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (KIDO) definiert ist[ Zitat von KIDO ]. Der Fremdvergleichsgrundsatz besagt also, dass, wenn zwischen zwei verbundenen Unternehmen in kommerziellen oder finanziellen Beziehungen Bedingungen vereinbart werden, die sich von denen unterscheiden, die zwischen unabhängigen Personen vereinbart würden, jeder Gewinn, der einem der Unternehmen ohne diese Bedingungen zugefallen wäre, berücksichtigt wird mag, aber gerade aufgrund solcher Umstände nicht gewachsen ist, wird es in den Gewinn der Person einbezogen und entsprechend besteuert. Die Anwendung des Prinzips des unabhängigen Marktes ist auch in den OECD-Leitsätzen zur Ermittlung von Verrechnungspreisen für internationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (im Folgenden: OECD-Leitlinien) detailliert definiert[ Republik Slowenien, Finanzministerium, FURS, TRANSFER PREISING: Detaillierte Beschreibung, 2022 , P. 3].


WER SIND DIE NAHESTEHENDEN PERSONEN?

Zunächst muss definiert werden, wer nach slowenischem Recht nahestehende Personen sind. Artikel 16 des Körperschaftsteuergesetzes (ZDDPO-2) [Körperschaftsteuergesetz (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 117/06, 56/08, 76/08, 5/09, 96/09, 110). /09 – ZDavP-2B, 43/10, 59/11, 24/12, 30/12, 94/12, 81/13, 50/14, 23/15, 82/15, 68/16, 69/17 , 79/18, 66/19, 172/21 und 105/22 - ZZNŠPP)] besagt, dass ein ansässiger oder gebietsfremder Steuerpflichtiger und eine ausländische juristische Person oder eine ausländische juristische Person ohne Rechtspersönlichkeit, die kein Steuerpflichtiger ist, als verbunden gelten Personen, wenn:

-der Steuerpflichtige besitzt direkt oder indirekt mindestens 25 % des Wertes oder der Anzahl der Anteile oder Anteile am Kapital, der Geschäftsführung oder der Kontroll- oder Stimmrechte einer ausländischen Person oder kontrolliert eine ausländische Person aufgrund eines Vertrags, oder die Bedingungen der Transaktion weichen von den Bedingungen ab, die zwischen unabhängigen Personen unter gleichen oder vergleichbaren Umständen vereinbart wurden oder würden, oder

- Eine ausländische Person besitzt direkt oder indirekt mindestens 25 % des Wertes oder der Anzahl der Anteile oder Beteiligungen am Kapital, der Verwaltung oder der Kontroll- oder Stimmrechte des Steuerpflichtigen oder kontrolliert den Steuerpflichtigen aufgrund eines Vertrags oder der Bedingungen eines solchen die Transaktion von den Bedingungen abweicht, die unter gleichen oder vergleichbaren Umständen zwischen unabhängigen Personen vereinbart wurden oder würden, oder

- dieselbe Person besitzt gleichzeitig direkt oder indirekt mindestens 25 % des Wertes oder der Anzahl der Anteile oder Anteile am Kapital, der Geschäftsführung oder der Kontrolle am Gläubiger und einer oder zwei ausländischen Gläubigern oder kontrolliert diese aufgrund eines Vertrags oder die Bedingungen der Transaktion weichen von den Bedingungen ab, die zwischen unabhängigen Personen unter gleichen oder vergleichbaren Umständen vereinbart wurden oder würden, oder

-dieselben natürlichen Personen oder deren Familienangehörigen besitzen direkt oder indirekt mindestens 25 % des Wertes oder der Anzahl der Anteile oder Beteiligungen am Kapital, an der Geschäftsführung oder an der Kontrolle des Steuerpflichtigen und einer oder zwei ausländischen Personen oder kontrollieren diese Grundlage eines Vertrags oder die Bedingungen der Transaktion von den Bedingungen abweichen, die zwischen unabhängigen Personen unter gleichen oder vergleichbaren Umständen vereinbart wurden oder vereinbart würden.

Gemäß dem zweiten Absatz desselben Artikels gelten als Familienangehörige der Ehegatte oder eine Person, mit der eine natürliche Person auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebt, was nach dem Familiengesetzbuch die gleichen Rechtsfolgen hat wie ein Ehe, oder ein Partner, mit dem eine natürliche Person in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, ein Kind, Adoptiv- und Stiefkind oder Kind einer Person, mit der die natürliche Person in einer dauerhaften Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt und Eltern und Adoptiveltern der natürlichen Person.

ZDDPO-2 legt in Artikel 17 außerdem die Preise zwischen verbundenen ansässigen Personen fest, die ebenfalls dem Prinzip des unabhängigen Marktes folgen müssen. Das Gesetz schreibt hier jedoch vor, dass bei der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben des Bewohners aus Transaktionen zwischen zwei verwandten Bewohnern zu ermitteln ist Die Steuerbemessungsgrundlage einer Person erhöht oder verringert sich nicht, es sei denn, einer der Einwohner in dem Steuerzeitraum, für den Einnahmen und Ausgaben ermittelt werden, weist einen nicht gedeckten Steuerverlust auf oder zahlt Steuern mit einem Satz von 0 % oder zu einem besonders festgelegten Satz, der niedriger als der allgemeine Satz ist, der gemäß ZDDPO-2 19 % der Bemessungsgrundlage beträgt oder von der Steuer befreit ist.


SPEZIFISCHE HINWEISE FÜR NICHT-RESIDENTS

Die Finanzverwaltung der Republik Slowenien überwacht auch die Tätigkeit ausländischer Unternehmen in dem oben genannten Bereich, unter anderem mit dem Ziel festzustellen, ob ihre Tätigkeit eine dauerhafte Geschäftseinheit darstellt, da in einem solchen Fall die Republik Slowenien hat das Recht, einen Nichtansässigen zu besteuern[Verrechnungspreise, URL: https://podjetnik.aktualno.si/transferne-cene/ (1. September 2023)].

Eine Geschäftseinheit eines Nichtansässigen ist ein Geschäftssitz, in dem oder durch den ein Nichtansässiger ganz oder teilweise Tätigkeiten oder Geschäfte in Slowenien ausübt (Artikel 6 ZDDPO-2). Als dauerhafte Geschäftseinheiten gelten insbesondere:

-Büro, Niederlassung, Fabrik, Werkstatt, Bergwerk, Steinbruch oder anderer Ort, an dem natürliche Ressourcen abgebaut oder ausgebeutet werden;

-Baustelle, Bau-, Montage- oder Installationsprojekt oder damit verbundene Aufsicht, wenn die Tätigkeit oder das Geschäft länger als 12 Monate dauert;

-Vermittler (Vermittler), der im Namen eines Nichtansässigen in Bezug auf Aktivitäten oder Transaktionen für den Nichtansässigen handelt, wenn er die Befugnis hat und normalerweise ausübt, Verträge im Namen des Nichtansässigen abzuschließen, es sei denn sich die Tätigkeiten oder Geschäfte des Vermittlers auf diejenigen aus Artikel 7 ZDDPO-2 beschränken (z. B. vorbereitender Art, Hilfsgeschäfte...), wodurch dieser Betriebssitz nicht als Betriebseinheit gelten würde;

-Makler, der im Rahmen seiner regulären Tätigkeit als Börsenmakler im eigenen Namen für einen Gebietsfremden handelt, ein Makler mit Allgemeinerlaubnis oder ein sonstiger unabhängiger Makler, wenn er ganz oder überwiegend im Namen von a handelt Nichtansässiger und die Bedingungen und Umstände in den Geschäfts- und Finanzbeziehungen zwischen diesem Nichtansässigen und diesem Vermittler unterscheiden sich von denen, die in Beziehungen zwischen unabhängigen Personen bestehen würden.



REGEL ÜBER TRANSFERPREISE [Regel über Transferpreise (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 141/06 und 4/12)]


Die Verordnung über Verrechnungspreise fasst als Verordnung in einem bestimmten Bereich die OECD-Leitsätze teilweise zusammen und legt die Art und Weise der Umsetzung der Artikel 16 und 17 der ZDDPO-2 fest. Im Bereich der Verrechnungspreisermittlung sind uns in Slowenien zwei sichere Häfen bekannt, nämlich im Bereich des Zinssatzes für Darlehen zwischen verbundenen Parteien (Artikel 19 ZDDPO-2 in Verbindung mit dem Regelwerk über anerkannte Zinssätze[ Regelwerk zum anerkannten Zinssatz (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 141/06, 52/07, 123/21 und 195/21)]) und im Bereich der Dünnkapitalisierung, wo das Verhältnis zwischen Krediten aus Personen und Kapital ermittelt (Art. 32 ZDDPO-2). Soweit der Steuerpflichtige Werte außerhalb des Safe Harbor nachweist, ist er verpflichtet, Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass der Zinssatz bzw. das Verhältnis zwischen Krediten und Kapital dem Grundsatz der unabhängigen Marktwirtschaft entspricht (der Nachweis erfolgt auf Grundlage der Vorlage). der auf Seite 6 des Dokuments unter dem Link https://www.fu.gov.si/fileadmin/Internet/Davki_in_druge_dajatve/Podrocja/Mednarodno_obdavcenje/Opis/Transferne_cene.docx aufgeführten Dokumentation)[ Republik Slowenien, Finanzministerium, FURS , P. 4].


Die Ermittlung des vergleichbaren Marktpreises muss anhand der den Umständen des Einzelfalls am besten geeigneten Methode erfolgen. Die den Probanden zur Verfügung stehenden Methoden sind im fünften Absatz von Artikel 16 ZDDPO-2 festgelegt und können unabhängig oder in Kombination verwendet werden. Bei der Auswahl der geeigneten Methode müssen die Vor- und Nachteile jeder Methode, die Eignung jeder Methode in Bezug auf die Art der damit verbundenen Transaktionen, die Verfügbarkeit zuverlässiger Daten, die für jede Methode erforderlich sind, und der Grad der Vergleichbarkeit zwischen berücksichtigt werden verwandte und unabhängige Transaktionen sowie die Zuverlässigkeit etwaiger Anpassungen, die an vergleichbaren unabhängigen Transaktionen vorgenommen wurden und zur Beseitigung der Unterschiede zwischen ihnen erforderlich sind.


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