Am 16. November 2023 ist das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsbeziehungsgesetz (Änderung ZDR-1D) in Kraft getreten. Die Nachrichten beziehen sich hauptsächlich auf die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf den Arbeitsvertrag, Urlaub, zusätzlichen Schutz bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern, Leiharbeit und das Verfahren zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsvertrags. Es werden ein besonderer Schutz für Arbeitnehmer, die Opfer häuslicher Gewalt sind, Pflegeurlaub und ein neues Recht auf Nichterreichbarkeit eingeführt. Nachfolgend finden Sie alle Neuheiten kurz zusammengefasst:
ÄNDERUNGEN DER ARBEITSVERTRÄGE
Die erste grundlegende Änderung, auf die Arbeitgeber achten müssen, betrifft den Abschluss eines Arbeitsvertrags, wobei die ZDR-1D-Novelle dem Artikel 31 zwei neue wesentliche Bestandteile hinzufügt, die der Vertrag erfüllen muss über das Arbeitsverhältnis zu enthalten, und zwar zusätzlich zu den bereits bestehenden Bestandteilen eine Regelung über die Zahlung von Zulagen und anderen Gehaltsbestandteilen des Arbeitnehmers, den Auszahlungszeitraum, den Auszahlungstag und die Art und Weise der Auszahlung des Gehalts, sowie a Bereitstellung von Schulungen durch den Arbeitgeber. Wobei sich beide Parteien des Arbeitsvertrages auf Gesetze, Tarifverträge o.ä. berufen können allgemeine Handlungen des Arbeitgebers. Der geänderte Artikel 31 des Arbeitsbeziehungsgesetzes gilt für alle Arbeitsverträge, die nach Inkrafttreten der Novelle ZDR-1D geschlossen werden.
Eine weitere wichtige Änderung in der Regelung des Arbeitsvertrags ermöglicht es dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags vorzuschlagen, um die Beschäftigung zu verbessern bzw Arbeitsbedingungen. Ein solcher Antrag kann nach Ablauf von 6 Monaten ab Abschluss des Arbeitsvertrages oder gestellt werden nach Ablauf der Probezeit des Arbeitnehmers, , wenn diese 6 Monate dauert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf die Anfrage innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder auf elektronischem Wege an die vom Arbeitgeber angegebene und verwendete E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers zu antworten. Liegen mehrere solcher Anträge des Arbeitnehmers vor und sind diese gleich, muss der Arbeitgeber seinen Standpunkt noch einmal schriftlich begründen, wenn seit dem vorherigen Antrag mindestens ein Jahr vergangen ist.
AGENTURARBEIT
ZDR-1D führt eine höhere Mindestvergütung für die Zeit der vorzeitigen Beendigung der Arbeit für den Benutzer oder für die Zeit ein, in der der Arbeitgeber dem Benutzer keine Arbeit zur Verfügung stellt dem Arbeitnehmer Arbeit verschaffen. Nach der Gesetzesänderung darf die Entschädigung nicht niedriger sein als 80 % des Arbeitsentgelts, also 10 % mehr als nach der bisher in der DDR geltenden Regelung.
DIE MÖGLICHKEIT KÜRZERER ARBEITSSTUNDEN AUFGRUND DER NOTWENDIGKEIT, IHR BERUFS- UND PRIVATLEBEN AUSGLEICH ZU HALTEN
Mit der Novelle wird ein neuer Artikel 65a hinzugefügt, der aufgrund der Notwendigkeit, Berufs- und Privatleben in Einklang zu bringen, kürzere Arbeitszeiten vorsieht. Ein Arbeitnehmer, der ein Kind bis zum Alter von acht Jahren betreut oder eine Betreuung im Sinne von Artikel 182 Absatz 4 ZDR durchführt, kann während der Dauer des Arbeitsverhältnisses den Abschluss eines Teils des Arbeitsverhältnisses vorschlagen -Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund der Notwendigkeit, Berufs- und Privatleben für einen bestimmten Zeitraum unter einen Hut zu bringen. Soweit der konkrete Arbeitnehmer bereits aufgrund eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vollzeitarbeitsvertrages für den Arbeitgeber tätig ist, bleiben die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für die Dauer der Tätigkeit aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung bestehen Der befristete Vertrag bleibt außer Kraft.
Auch die Regelung des Arbeitsvertrags für die Arbeit im Homeoffice verändert sich. Zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben kann der Arbeitnehmer den Abschluss eines Arbeitsvertrages zur Erbringung von Heimarbeit vorschlagen. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber seine Entscheidung spätestens innerhalb von 15 Tagen schriftlich begründen. Diese Begründung kann auch elektronisch an die vom Arbeitnehmer angegebene und vom Arbeitgeber vorgeschriebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
BESONDERER SCHUTZ VON ARBEITNEHMERN, DIE OPFER VON HÄUSLICHER GEWALT SIND
Der Schutz von Arbeitnehmern, die Opfer häuslicher Gewalt sind, wird eingeführt. Arbeitnehmer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, haben nach der durch die Novelle ZDR-1D eingeführten Neuregelung Anspruch auf besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis.
Ein Arbeitnehmer, der Opfer häuslicher Gewalt geworden ist, kann während der Dauer des Arbeitsverhältnisses den Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags für die Dauer der Gewährleistung rechtlicher und sonstiger Schutzmaßnahmen vorschlagen Verfahren und Beseitigung der Folgen von Gewalt in der Familie. Ein solcher Arbeitnehmer hat das Recht , dass seine Arbeit gemäß der tatsächlichen Arbeitsverpflichtung und anderen Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis als Vollzeitbeschäftigter bezahlt wird, während er gleichzeitig Anspruch auf soziale Sicherheit hat Er arbeitete Vollzeit. Für Arbeitnehmer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, wird Artikel 168a hinzugefügt, der ihnen im Rahmen der Organisation von Schutz-, Rechts- und sonstigen Verfahren und der Beseitigung der Folgen häuslicher Gewalt fünf Arbeitstage bezahlte Abwesenheit von der Arbeit in einem einzelnen Kalenderjahr garantiert. Die Anordnung einer Arbeitsleistung über die volle Arbeitszeit hinaus, einer ungleichen Verteilung oder einer vorübergehenden Versetzung oder Nachtarbeit ist nur mit seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.
NEUES VERFAHREN FÜR DIE REGELMÄßIGE KÜNDIGUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN AUS FEHLERHAFTEM GRUND
Der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer den in der Abmahnung genannten Verstoß nicht wiederholen darf, bevor das Arbeitsverhältnis wegen Verschuldens ordentlich gekündigt wird, wird gesetzlich von einem Jahr auf sechs Monate geändert. Die maximal zulässige Laufzeit verkürzt sich auch, wenn die Laufzeit im Tarifvertrag auf Tätigkeitsebene festgelegt ist, und zwar von zwei Jahren auf 18 Monate.
Artikel 85 ändert die Regelung der Pflichten des Arbeitgebers vor einer verschuldensbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gemäß den neuen Absätzen 4, 5 und 6 muss der Arbeitgeber auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers, den er innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Abmahnung stellt, Gelegenheit zur Verteidigung geben Arbeitnehmer gegen mutmaßliche Verstöße zu schützen, es sei denn, es liegen Umstände vor, die es unangemessen machen, vom Arbeitgeber zu erwarten, dass er dem Arbeitnehmer dies gestattet. Eine Gewerkschaft oder ein Betriebsrat, ein Arbeitnehmervertreter oder eine vom Arbeitnehmer bevollmächtigte Person, sofern diese nicht Mitglied der Gewerkschaft ist, kann mit Genehmigung des Arbeitnehmers ebenfalls am Verteidigungsverfahren teilnehmen.
Verfahren zur Kündigung eines Arbeitsvertrags wegen Verschuldens, die vor Inkrafttreten der Änderung eingeleitet wurden, werden gemäß der bisherigen Regelung beendet.
AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DURCH DEN MITARBEITER
Der Arbeitnehmer kann nun kündigen, wenn der Arbeitgeber ihm mindestens zwei Monate lang kein Gehalt oder keine Gehaltsabfindung gezahlt hat und wenn der Arbeitgeber ihm zweimal hintereinander kein Gehalt oder keine Gehaltsabfindung gezahlt hat oder innerhalb einer Frist von sechs Monaten bei gesetzlicher bzw die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
UNTERNEHMENSHAFTUNG IM RAHMEN DER BAUTÄTIGKEIT
Der neue Artikel 141.a führt die subsidiäre Haftung im Rahmen der Bautätigkeit ein. Darin ist festgelegt, dass für den Fall, dass der Arbeitgeber, der Subunternehmer ist, dem Arbeitnehmer keine Vergütung leistet, der Auftragnehmer, dessen direkter Subunternehmer der Arbeitgeber ist, subsidiär für die Erfüllung dieser Verpflichtung verantwortlich ist.
EXPERIMENTELLE ARBEIT
Mit der Änderung ZDR-1D wird eine zusätzliche Erläuterung zur Bewährungsregelung in Artikel 125 hinzugefügt. Die Dauer einer Probezeit darf weiterhin nur sechs Monate betragen, und die Novelle betont zusätzlich, dass bei Vereinbarung der Probezeit in einem befristeten Arbeitsvertrag die Dauer der Probezeit im Verhältnis zur Laufzeit dieses Vertrages und der Art des Arbeitsvertrags bestimmt wird die Arbeit. Wird für die gleiche Stelle jedoch ein neuer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, darf der zweite Arbeitsvertrag keine Probezeit enthalten. Die Probezeit kann nur ausnahmsweise bei vorübergehender Abwesenheit vom Arbeitsplatz verlängert werden.
NEUES WIDERRUFSRECHT
Eine der wichtigeren Änderungen, die durch die Änderung eingeführt werden, ist die sogenannte das Recht auf Freistellung, wonach der Arbeitgeber den Arbeitnehmern bei der Ausübung des Rechts auf Ruhe bzw Bei berechtigter Abwesenheit steht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Um das neue Recht zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, die nach Maßgabe des Gesetzgebers im Tarifvertrag auf der Tätigkeitsebene bzw. festgelegt werden soweit dies bei einem Tarifvertrag einer engeren Ebene nicht möglich ist. Zu den beschlossenen Maßnahmen muss die Gewerkschaft eine Stellungnahme abgeben, und wenn keine solche Stellungnahme vorliegt, muss der Betriebsrat bzw Arbeitstreuhänder. Über die Stellungnahme muss der Arbeitgeber entscheiden.
Pflegeurlaub
Ein neuer Artikel wird hinzugefügt, der dem Arbeiter das sogenannte ermöglicht Pflegeurlaub. Anspruch auf Pflegeurlaub hat ein Arbeitnehmer bei erheblicher Pflegebedürftigkeit aus gesundheitlichen Gründen bestimmter Familienangehöriger, namentlich des Ehegatten bzw andere Personen, mit denen er in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat, denen nach dem Familienrecht die Ehe gleichgestellt ist oder Partner in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, Kinder, adoptierte Kinder und Kinder eines Ehegatten oder Lebenspartners, Eltern (Vater, Mutter, Ehegatte oder Lebenspartner eines Elternteils, Adoptiveltern). Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf fünf Arbeitsstunden Tage Pflegeurlaub in einem einzelnen Kalenderjahr im Falle einer Pflege.
Das Entsenden eines Mitarbeiters zur Ausbildung wird als Arbeitszeit gezählt
Im Falle der Entsendung eines Arbeitnehmers zur allgemeinen und beruflichen Bildung, wenn die Anforderungen des Arbeitsprozesses dies erfordern oder wenn dies möglich ist Vermeiden Sie durch Ausbildung, Fortbildung oder Fortbildung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit oder berufsbedingter Gründe, so wird die Zeit der konkreten Fortbildung vom Arbeitgeber als Arbeitszeit angerechnet.
ARBEITSZEIT VON KINDERN UNTER 15 JAHREN
Mit der Änderung ZDR-1D wird die Arbeitszeit von Kindern unter 15 Jahren, die während der Schulferien leichte Arbeiten verrichten, von sieben Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche auf sechs Stunden am Tag und 30 Stunden verkürzt pro Woche. Geben Sie diesen Kindern mindestens zwei Wochen ununterbrochene Ruhe.
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