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Erbschaft in Slowenien: Was Sie wissen müssen


Der Erwerb einer Immobilie oder Vermögenswerte in Slowenien ist für viele deutsche oder österreichische Staatsbürger ein bedeutender Schritt – doch spätestens beim Thema Erbschaft stellt sich oft die Frage: Was passiert im Todesfall? Wer erbt? Welche Gesetze gelten? Und was ist steuerlich zu beachten?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über das Erbrecht in Slowenien und zeigen auf, worauf Sie als Erblasser oder Erbe achten sollten.


1. Anwendbares Erbrecht: Welches Recht gilt?

Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) im Jahr 2015 gilt in grenzüberschreitenden Erbfällen grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Beispiel:Ein deutscher Staatsbürger lebt dauerhaft in Slowenien – in diesem Fall kommt slowenisches Erbrecht zur Anwendung, sofern im Testament nichts anderes bestimmt wurde.

👉 Tipp: Es ist möglich, durch Testament das Erbrecht des Heimatlandes zu wählen – dies sollte jedoch klar formuliert und rechtssicher dokumentiert sein.


2. Gesetzliche Erbfolge in Slowenien

Wenn kein Testament vorhanden ist, regelt das slowenische Zivilgesetzbuch (Obligacijski zakonik und Družinski zakonik) die Erbfolge. Die Erben werden in sogenannte Ordnungen unterteilt:

  • 1. Ordnung: Ehegatte und Kinder (jeweils zu gleichen Teilen)

  • 2. Ordnung: Eltern und deren Nachkommen (also Geschwister)

  • 3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins)

Der überlebende Ehegatte ist in der ersten Ordnung gemeinsam mit den Kindern erbberechtigt. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehegatte gemeinsam mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen.


3. Testament und sonstige Verfügungen

In Slowenien sind verschiedene Formen von Testamenten zulässig, unter anderem:

  • Eigenhändiges (handschriftliches) Testament

  • Notarielles Testament

  • Öffentliches Testament (beim Gericht oder Notar hinterlegt)

Ein Testament sollte stets den formellen Anforderungen entsprechen, damit es im Erbfall wirksam ist. Auch die Erbverträge, wie sie in Deutschland möglich sind, sind in Slowenien zulässig, jedoch weniger verbreitet.


4. Pflichtteilsrecht

Das slowenische Recht kennt – wie das deutsche – einen Pflichtteil. Bestimmte nahe Angehörige (z. B. Kinder, Ehegatten) können nicht vollständig enterbt werden. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich:

  • Kinder und Ehegatte: 1/2 des gesetzlichen Erbteils

Dieser Anspruch kann nur unter sehr engen Voraussetzungen ausgeschlossen werden.


5. Erbschaftsteuer in Slowenien

Ein großer Vorteil des Erbens in Slowenien: Es gibt keine Erbschaftsteuer für nahe Angehörige.

Folgende Gruppen sind von der Steuer befreit:

  • Ehegatten

  • Kinder (einschließlich Adoptivkinder)

  • Eltern

Andere Erben zahlen gestaffelte Steuersätze, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Wert des Nachlasses.


6. Erbschein und Nachlassverfahren

Das Erbverfahren wird in Slowenien vom zuständigen Bezirksgericht (Okrajno sodišče) geführt. Dieses stellt auch den Erbschein (sklep o dedovanju) aus.

Wichtig zu wissen:

  • Das Verfahren ist grundsätzlich amtlich – es bedarf nicht zwingend eines Anwalts, doch rechtliche Unterstützung ist in internationalen Fällen dringend empfohlen.

  • Erben müssen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der gerichtlichen Benachrichtigung erklären, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten.


7. Besonderheiten bei Immobilien in Slowenien

Wenn eine Immobilie in Slowenien zum Nachlass gehört, erfolgt nach Abschluss des Nachlassverfahrens die Eintragung des Erben im Grundbuch. Diese muss aktiv beantragt werden und ist Voraussetzung für jede spätere Verfügung (Verkauf, Schenkung, etc.).


Fazit: Frühzeitig vorsorgen und beraten lassen

Das slowenische Erbrecht unterscheidet sich in einigen Punkten vom deutschen oder österreichischen Recht. Wer Vermögen oder Immobilien in Slowenien besitzt, sollte sich rechtzeitig mit der Nachlassregelung befassen und – falls gewünscht – ein Testament mit einer Rechtswahlklausel errichten.

Als deutschsprachiger Anwalt mit Spezialisierung auf Immobilien- und Erbrecht in Slowenien unterstütze ich Sie bei:

  • der Gestaltung eines rechtssicheren Testaments

  • grenzüberschreitenden Nachlassverfahren

  • Eintragungen im Grundbuch

  • der steuerlich optimierten Nachlassplanung


 
 
 

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© Anwaltskanzlei Vračko

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