top of page

Immobilienkauf in Slowenien – Häufige Fragen verständlich erklärt

Immer mehr Deutsche und Österreicher entdecken Slowenien als attraktiven Ort für Ferienhäuser, Alterswohnsitze oder Kapitalanlagen. Doch beim Immobilienkauf im Ausland gibt es viele rechtliche Besonderheiten. Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen – klar, praxisnah und rechtssicher.


Immobilienkauf in Slowenien
Immobilienkauf in Slowenien

✅ Dürfen EU-Bürger Immobilien in Slowenien kaufen?

Ja. Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten dürfen in Slowenien ohne Einschränkung Immobilien erwerben – egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück.

Wichtig: Achten Sie bei Grundstücken auf die Bebaubarkeit. Nicht jede Fläche ist automatisch als Bauland ausgewiesen.

📑 Wie läuft der Kaufprozess in Slowenien ab?

Der Immobilienkauf gliedert sich in mehrere rechtlich relevante Schritte:

  1. Kaufvertrag erstellen

  2. Notarielle Beglaubigung der Unterschriften

  3. Kaufpreiszahlung, idealerweise über ein Treuhandkonto

  4. Grundbucheintragung – erst danach sind Sie rechtlich Eigentümer

Ohne Eintragung ins Grundbuch kein Eigentum – dies ist der entscheidende Schritt im slowenischen Immobilienrecht.

🔍 Wie prüfe ich, ob der Verkäufer wirklich Eigentümer ist?

Das Grundbuch in Slowenien ist öffentlich einsehbar, aber meist nur auf Slowenisch. Es enthält:

  • Eigentumsnachweis

  • Hypotheken oder Belastungen

  • Nutzungsrechte Dritter

Als Kanzlei prüfen wir für Sie alle relevanten Dokumente und sorgen für vollständige rechtliche Klarheit – auf Deutsch.

⚖️ Benötige ich einen Notar oder Anwalt?

  • Ein Notar ist in Slowenien für die Beglaubigung notwendig.

  • Ein Anwalt schützt Ihre Interessen – insbesondere bei grenzüberschreitenden Käufen.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – inklusive Vertragserstellung, Grundbuchprüfung, Treuhandabwicklung und Kommunikation mit slowenischen Behörden.

💸 Welche Nebenkosten fallen an?

  • Grunderwerbsteuer: 2 % des Kaufpreises (ist der Verkäufer verpflichtet zu Zahlen)

  • Notar- und Gerichtskosten: ca. 0,5–1 %

  • Anwaltskosten: nach Aufwand oder zum Fixpreis

Beim Kauf vom Bauträger fällt oft Mehrwertsteuer (22 %) anstelle der Grunderwerbsteuer an – wir beraten Sie hierzu individuell.

🏡 Darf ich meine Immobilie auch vermieten?

Ja – sowohl privat als auch touristisch. Bei Ferienvermietung gelten Meldepflichten und steuerliche Vorschriften.

Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und rechtssicheren Vermietung – auch in Zusammenarbeit mit slowenischen Steuerexperten.

🧾 Was passiert im Erbfall mit meiner Immobilie?

Ohne passendes Testament kann es zu unerwünschten Erbfolgen kommen. Slowenisches Recht unterscheidet sich hier teils deutlich vom deutschen oder österreichischen.

Unser Tipp: Lassen Sie ein zweisprachiges Testament erstellen, das sowohl in Ihrem Heimatland als auch in Slowenien rechtsgültig ist.

🤝 Unsere Leistung: Sicherer Immobilienkauf in Slowenien

Wir bieten deutschsprachige, rechtssichere Betreuung bei:

  • Kaufverträgen & Treuhandabwicklung

  • Grundbuchprüfung & Eigentumsübertragung

  • Kommunikation mit Notaren & Behörden

  • Erbrechtlichen Fragen & Testamentserstellung

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

© Anwaltskanzlei Vračko

bottom of page