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Immobilie in Slowenien verkaufen – auch ohne persönlich vor Ort zu sein

Der Verkauf einer Immobilie in Slowenien ist auch aus dem Ausland möglich. Viele Eigentümer leben in Deutschland oder Österreich und möchten ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen, ohne selbst nach Slowenien reisen zu müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilie in Slowenien verkaufen können, ohne anwesend zu sein, welche rechtlichen Schritte nötig sind und wie Sie den Ablauf effizient gestalten.


1. Verkauf ohne Anwesenheit: Rechtliche Grundlage


Der Immobilienverkauf aus der Ferne ist in Slowenien über eine notariell beglaubigte Vollmacht möglich.

  • Sprache & Übersetzung: Die Vollmacht muss auf Slowenisch oder als beglaubigte Übersetzung vorliegen.

  • Apostille: Im Ausland ausgestellte Vollmachten benötigen in der Regel eine Apostille, um in Slowenien anerkannt zu werden.

  • Inhalt: Klare Regelung, ob der Vertreter verhandeln, Verträge unterzeichnen und den Kaufpreis entgegennehmen darf.


2. Wichtige Verkaufsunterlagen


Für einen reibungslosen Ablauf sollten folgende Dokumente vorliegen:

  • Aktueller Grundbuchauszug (Zemljiška knjiga)

  • Energieausweis (Energetska izkaznica) – gesetzliche Pflicht

  • Baupläne und Genehmigungen

  • Eigentumsnachweise und Belege über eine lastenfreie Immobilie

💡 Tipp: Ein slowenischer Immobilienmakler oder Anwalt kann diese Unterlagen für Sie organisieren.


3. Notar als zentrale Instanz


In Slowenien muss der Kaufvertrag über einen Notar abgewickelt werden.

  • Der Notar prüft Eigentumsrechte und beurkundet den Vertrag.

  • Er sorgt für die Eintragung ins Grundbuch.

  • Ihr Vertreter kann den Termin mit der passenden Vollmacht übernehmen.


4. Kaufpreisabwicklung aus dem Ausland


  • Zahlungen erfolgen üblicherweise per Banküberweisung.

  • Empfehlenswert: slowenisches Bankkonto oder Treuhandkonto bei Notar/Anwalt.

  • Im Kaufvertrag sollte genau geregelt sein, wann der Kaufpreis fällig ist und wann die Übergabe erfolgt.


5. Steuerliche Aspekte beim Immobilienverkauf


In Slowenien kann Kapitalertragsteuer (davek na kapitalski dobiček) anfallen, abhängig von Besitzdauer und Nutzung.

  • Steuerlast sinkt mit zunehmender Besitzdauer.

  • Auch die Steuererklärung kann ein Vertreter übernehmen.


6. Praktische Tipps für den Fernverkauf


  • Vertrauenswürdigen Vertreter wählen – am besten mit juristischer Erfahrung.

  • Regelmäßige Updates einfordern.

  • Makler mit internationaler Erfahrung beauftragen.

  • Zeitpuffer einplanen für Übersetzungen und Behördenwege.



Fazit


Mit einer sorgfältig erstellten Vollmacht, den richtigen Partnern vor Ort und guter Vorbereitung können Sie Ihre Immobilie in Slowenien auch ohne Anwesenheit verkaufen – schnell, sicher und rechtskonform.

 
 
 

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