
Sie leben in Österreich, Deutschland oder einem anderen Land und möchten eine Immobilie in Slowenien verkaufen? Informieren Sie sich über den Ablauf, Vollmachten, Verträge, Steuern und das Grundbuch.
August 10, 2026
Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Slowenien, leben aber in Österreich, Deutschland oder einem anderen Land?
Der Verkauf einer Immobilie in Slowenien ist auch ohne Ihre ständige Anwesenheit im Land möglich. Bei einem grenzüberschreitenden Verkauf ist es jedoch wichtig, bereits vor der Suche nach einem Käufer den Grundbuchstand, die erforderlichen Unterlagen, die steuerlichen Verpflichtungen sowie die Art der Unterzeichnung und Abwicklung des Kaufvertrags zu prüfen.
Dies gilt insbesondere für Immobilien, die durch Erbschaft erworben wurden oder sich bereits seit längerer Zeit im Familienbesitz befinden.
Nicht unbedingt.
Ein Großteil des Verkaufsprozesses kann auf der Grundlage einer entsprechenden Vollmacht abgewickelt werden. Ein Anwalt kann in Slowenien einzelne Rechtshandlungen für den Eigentümer vornehmen und den Verkaufsprozess koordinieren.
Es ist jedoch wichtig, bereits zu Beginn zu klären, welche Dokumente der Eigentümer persönlich unterzeichnen muss, ob eine Beglaubigung der Unterschrift erforderlich ist und ob für im Ausland ausgestellte oder unterzeichnete Dokumente zusätzliche Formalitäten notwendig sind.
Dabei spielt auch das Land eine Rolle, in dem der Eigentümer lebt bzw. in dem das Dokument unterzeichnet wird.
Einer der ersten Schritte ist die Überprüfung der rechtlichen Situation der Immobilie.
Insbesondere ist zu prüfen:
Für Eigentümer, die bereits seit Jahren oder Jahrzehnten im Ausland leben, ist eine solche Überprüfung besonders empfehlenswert.
Viele Immobilien in Slowenien befinden sich im Besitz von Personen, die im Ausland leben, da sie diese von Eltern oder anderen Verwandten geerbt haben.
Vor dem Verkauf muss geprüft werden, ob das Nachlassverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und ob der aktuelle Eigentümer bereits im Grundbuch eingetragen ist.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen können auch ausländische Erbschaftsbeschlüsse, das Europäische Nachlasszeugnis, Übersetzungen und andere Dokumente von Bedeutung sein.
Wenn der Grundbucheintrag nach dem Erbfall noch nicht bereinigt ist, muss in der Regel zunächst die entsprechende Eintragung vorgenommen werden, bevor der Verkauf erfolgen kann.
In bestimmten Fällen können die Unterlagen auch im Ausland unterzeichnet werden.
Vor der Unterzeichnung muss jedoch geprüft werden, welche Form das Dokument erfordert und wie die Beglaubigung der Unterschrift zu erfolgen hat.
Bei ausländischen notariellen Beglaubigungen oder anderen öffentlichen Urkunden können sich zudem Fragen zur Apostille, zur Übersetzung ins Slowenische oder zu anderen Formalitäten ergeben, die für die Verwendung des Dokuments in Slowenien erforderlich sind.
Daher raten wir davon ab, Dokumente im Ausland beglaubigen zu lassen, bevor geklärt ist, welche Form für das jeweilige Verfahren erforderlich ist.
Auf diese Weise lassen sich wiederholte Beglaubigungen, zusätzliche Übersetzungen und unnötige Kosten vermeiden.
Bei einem Verkauf aus dem Ausland ist es wichtig, dass der gesamte Transaktionsablauf bereits im Kaufvertrag klar definiert ist.
Der Vertrag sollte unter anderem Folgendes festlegen:
Für den Verkäufer ist es besonders wichtig, dass die Kaufpreiszahlung und die Möglichkeit der Eigentumsübertragung optimal aufeinander abgestimmt sind.
Beim Verkauf einer Immobilie sollten auch die steuerlichen Aspekte rechtzeitig geprüft werden.
Diese hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, unter anderem von der Art und dem Zeitpunkt des Immobilienerwerbs.
Wenn der Verkäufer im Ausland lebt, können auch sein steuerlicher Status sowie mögliche Verpflichtungen im Wohnsitzstaat von Bedeutung sein.
Daher ist es ratsam, die steuerlichen Aspekte des Verkaufs bereits vor der endgültigen Festlegung der Vertragsbedingungen zu klären.
In vielen Fällen lässt sich der Großteil des Verfahrens so organisieren, dass der Verkäufer nicht für jeden einzelnen Schritt persönlich nach Slowenien reisen muss.
Dies ist besonders praktisch für Eigentümer, die in Österreich, Deutschland oder anderen EU-Ländern leben.
Auf Basis einer Vollmacht und je nach Einzelfall kann der Anwalt unter anderem den rechtlichen Status der Immobilie prüfen, den Kaufvertrag vorbereiten oder prüfen, die erforderlichen Unterlagen koordinieren und die für den Verkauf notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Die räumliche Distanz ist kein Hindernis für den Verkauf einer Immobilie in Slowenien.
Wichtig ist jedoch, dass der Prozess korrekt vorbereitet wird.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Immobilie geerbt wurde, der Grundbuchstand längere Zeit nicht überprüft wurde oder der Eigentümer mit den slowenischen Verfahren nicht vertraut ist.
In der Anwaltskanzlei Vračko unterstützen wir Eigentümer aus dem Ausland bei der rechtlichen Abwicklung von Immobilienverkäufen in Slowenien – von der Überprüfung des Grundbuchstands und der Dokumentation bis hin zur Vertragserstellung, den notwendigen Verfahren und der Eigentumsübertragung.
Wir beraten unsere Mandanten auf Slowenisch, Deutsch und Englisch, was eine klare und reibungslose Abwicklung grenzüberschreitender Verfahren ohne sprachliche Barrieren ermöglicht.
Ob Sie Unterstützung beim Immobilienkauf, bei Erbschaftsangelegenheiten, bei der Unternehmensgründung oder bei anderen grenzüberschreitenden Rechtsfragen benötigen – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
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