Sie haben eine Immobilie in Slowenien geerbt? Was Erben aus dem Ausland jetzt regeln müssen

Sie leben in Österreich, Deutschland oder einem anderen Land und haben eine Immobilie in Slowenien geerbt? Erfahren Sie, wie Sie den Erbnachweis erbringen, den Grundbucheintrag vornehmen und die Immobilie gegebenenfalls verkaufen.

Ines Vracko
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7 Min.
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September 21, 2026

Wenn Sie in Österreich, Deutschland oder einem anderen Land leben und ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Slowenien geerbt haben, stellt sich nach Abschluss des Erbfalls oft die Frage: Was muss ich jetzt in Slowenien erledigen?

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen bedeutet der Erwerb des Erbenstatus nicht zwangsläufig, dass auch alle Formalitäten bezüglich der Immobilie in Slowenien bereits abgeschlossen sind.

Es muss vor allem geprüft werden, mit welchem Dokument der Erbe seinen Anspruch nachweist, wie der aktuelle Stand im slowenischen Grundbuch ist und was für die Eintragung des neuen Eigentümers erforderlich ist. Wenn der Erbe die Immobilie verkaufen möchte, ist es sinnvoll, bereits in dieser Phase die Voraussetzungen für einen späteren Verkauf zu prüfen.

1. Prüfen Sie zunächst, wer im Grundbuch eingetragen ist

Einer der ersten Schritte ist die Überprüfung des slowenischen Grundbuchstands.

Dabei sollte insbesondere geprüft werden:

  • wer als Eigentümer eingetragen ist,
  • ob die Angaben zur Immobilie mit den Unterlagen aus dem Erbfall übereinstimmen,
  • ob Hypotheken, Dienstbarkeiten oder andere Rechte und Belastungen auf der Immobilie eingetragen sind,
  • ob es weitere Umstände gibt, die das weitere Verfahren beeinflussen könnten.

Dies ist besonders bei älteren Immobilien und bei Nachlässen wichtig, bei denen die Eigentumsverhältnisse in der Vergangenheit nicht laufend im Grundbuch aktualisiert wurden.

2. Muss in Slowenien erneut ein Nachlassverfahren durchgeführt werden?

Nicht unbedingt.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der Europäischen Union muss zunächst geklärt werden, welche Behörde für den Erbfall zuständig war und welches Dokument als Nachweis für das Erbrecht ausgestellt wurde.

Wenn ein Nachlassverfahren beispielsweise in Deutschland oder Österreich durchgeführt wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass aufgrund einer Immobilie in Slowenien ein komplett neues Nachlassverfahren eingeleitet werden muss.

Entscheidend ist, über welches Dokument der Erbe verfügt und ob dieses als Grundlage für die erforderlichen Verfahren in Slowenien dienen kann.

3. Europäisches Nachlasszeugnis

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist das Europäische Nachlasszeugnis.

Es dient in erster Linie dazu, dass Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ihren Status beziehungsweise ihre Rechte in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen können.

Wurde bereits ein entsprechendes Europäisches Nachlasszeugnis in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt, muss dieses geprüft werden, um festzustellen, ob es die für die weiteren Schritte bezüglich der Immobilie in Slowenien erforderlichen Angaben enthält.

In der Praxis kommt es nicht nur auf die Ausstellung des Zeugnisses an, sondern vor allem auf dessen Inhalt.

4. Eintragung des Erben in das slowenische Grundbuch

War die Immobilie Eigentum des Erblassers, muss auch die entsprechende Eintragung des Eigentumsrechts des Erben im Grundbuch.

Dabei ist zu prüfen, ob die Unterlagen alle für die Eintragung notwendigen Daten enthalten und ob vor Einreichung des Grundbuchantrags noch weitere Fragen geklärt werden müssen.

Bei Erben, die im Ausland leben, können sich zudem praktische Fragen bezüglich slowenischer Identifikationsdaten, Übersetzungen von Unterlagen und anderer für das Verfahren erforderlicher Dokumente ergeben.

5. Muss der Erbe persönlich nach Slowenien kommen?

In vielen Fällen ist die persönliche Anwesenheit des Erben in Slowenien nicht für jeden einzelnen Verfahrensschritt erforderlich.

Mit einer entsprechenden Vollmacht können zahlreiche Angelegenheiten in Slowenien über einen Bevollmächtigten geregelt werden.

Dies ist besonders für Erben aus Österreich, Deutschland und anderen Ländern wichtig, da sie nicht eigens für die Beschaffung einzelner Dokumente, die Kommunikation mit Behörden oder die Durchführung von Grundbuchverfahren nach Slowenien reisen müssen.

Ob das gesamte konkrete Verfahren ohne persönliche Anwesenheit durchgeführt werden kann, hängt von den erforderlichen Rechtshandlungen und der Dokumentation ab.

6. Was passiert, wenn es mehrere Erben gibt?

Wenn eine Immobilie von mehreren Personen geerbt wurde, muss zunächst Folgendes geprüft werden: die Anteile der einzelnen Erben und die Art ihrer Eintragung im Grundbuch.

Dies wird besonders wichtig, wenn die Erben später über die Immobilie verfügen möchten.

Wenn sie die Immobilie verkaufen möchten, muss der Grundbuchstand rechtzeitig bereinigt und die weiteren Schritte zwischen allen Personen, deren Mitwirkung für den Verkauf erforderlich ist, abgestimmt werden.

7. Kann man die geerbte Immobilie sofort verkaufen?

Wenn der Erbe die Immobilie nicht behalten möchte, stellt sich oft schon unmittelbar nach dem Erbfall die Frage nach einem Verkauf.

Vor dem Verkauf ist es empfehlenswert, insbesondere Folgendes zu prüfen:

  • ob der Erbgang rechtlich korrekt nachgewiesen ist,
  • ob der Grundbuchstand in Ordnung ist,
  • ob auf der Immobilie Belastungen oder Beschränkungen lasten,
  • welche Dokumente für den Abschluss des Kaufvertrags erforderlich sind,
  • welche steuerlichen Verpflichtungen beim Verkauf entstehen können.

Wenn der Erbe im Ausland lebt, können die Verfahren der Erbfolge, der grundbuchamtlichen Regelung und des späteren Verkaufs zeitlich aufeinander abgestimmt werden.

8. Welche Dokumente sollten vorbereitet werden?

Die Dokumentation hängt vom konkreten Einzelfall ab, in der Regel ist es jedoch sinnvoll, vor allem Folgendes zusammenzustellen: Erbschaftsnachweis, Angaben zur Immobilie, gegebenenfalls ein Europäisches Nachlasszeugnis sowie Unterlagen im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren im Ausland.

Wenn die Unterlagen in einer Fremdsprache ausgestellt sind, sollte zudem geprüft werden, ob für das jeweilige Verfahren eine entsprechende Übersetzung erforderlich ist.

Bevor Sie neue Dokumente anfordern, ist es sinnvoll, die bereits vorhandenen Unterlagen zu prüfen. So lassen sich unnötige Behördengänge für Dokumente vermeiden, die für das konkrete Verfahren nicht benötigt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Bei der grenzüberschreitenden Erbschaft einer Immobilie können wir die Unterlagen und den Grundbuchstand prüfen sowie feststellen, welche Schritte im konkreten Fall in Slowenien noch erforderlich sind.

Wir unterstützen Sie bei der Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses, der Kommunikation mit slowenischen Behörden, der Klärung der erforderlichen Identifikationsdaten, dem Grundbuchverfahren sowie bei Bedarf auch bei der rechtlichen Vorbereitung eines späteren Verkaufs der geerbten Immobilie.

Wir vertreten insbesondere Mandanten, die in Österreich, Deutschland oder anderen Ländern leben und eine Erbschaft oder eine Immobilie in Slowenien regeln müssen.

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Sie haben eine Immobilie in Slowenien geerbt?

Beschreiben Sie uns Ihren Fall und geben Sie an, welche Erbnachweise Ihnen bereits vorliegen. Nach Prüfung der grundlegenden Informationen erläutern wir Ihnen gerne, welche Schritte in Slowenien noch zu erledigen sind.

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